Im Prozess um Angriffe auf Rechtsextremisten in Budapest und Erfurt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf haben die Verteidiger erneut Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft erhoben.
Während die Behörde militante Nazis etwa in Sachsen nicht vor den Staatsschutzsenaten anklage und nicht einmal den Anschlag eines AfD-Sympathisanten auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt als Staatsschutzverfahren einstufe, würden dagegen Antifaschisten einem Schauprozess mit überzogenen Tatvorwürfen ausgesetzt.
Die Behörde stelle zudem die Tatmotivation von Antifaschisten mit denen von Faschisten gleich, wenn sie ihnen niedrige Beweggründe unterstelle, sagte ein Rechtsanwalt. Dies verstoße gegen den Geist des Grundgesetzes und sei verfassungswidrig, argumentierten die Verteidiger.