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Sachsen: Neue Schul- und Kita-Corona-Verordnung 👇 #Präsenzpflicht #Tests #Regelbetrieb

Ein Schüler macht einen Corona-Schnelltest. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Ein Schüler macht einen Corona-Schnelltest. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

An Sachsens Schulen wird ab heute wieder dreimal pro Woche auf das Coronavirus getestet. Das Kultusministerium reagiert damit auf die zuletzt stark gestiegenen Infektionszahlen. Davon betroffen sind nur ungeimpfte Menschen, jedoch werden auch ihnen die regelmäßigen Tests empfohlen.

Die generelle Schließung von Schulen ist in der ab Montag den 22.11.2021 gültigen neuen Schul- und Kita-Corona-Verordnung nicht vorgesehen. Jedoch werde das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule täglich in den Blick genommen, um mit Maßnahmen wie temporären Schulschließungen oder der Anordnung des eingeschränkten Regelbetriebes lokale Corona-Ausbrüche unter Kontrolle zu bekommen.

Es darf jedoch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche darunter leiden, dass die Quote der nicht vollständig geimpften Erwachsenen nirgendwo so hoch ist wie in Sachsen«

begründete Kultusminister Christian Piwarz die Entscheidung.

Eingeschränkter Regelbetrieb und Schulbesuchspflicht

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet die strenge Trennung der Klassen und Gruppen einschließlich des Personals. Für Grund- und Förderschulen sowie Kitas gilt der eingeschränkte Regelbetrieb ab Montag (spätestens am 29. November) unabhängig vom Infektionsgeschehen und bis einschließlich der Weihnachtsferien.

Zudem wird für alle Schülerinnen und Schüler bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Die Abmeldung von der Präsenzbeschulung muss schriftlich erfolgen und durch den Infektionsschutz begründet werden. Ein An- und Abmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht.

Maskenpflicht ab der 5. Klasse

Die Maskenpflicht besteht weiterhin für Schüler und Schülerinnen ab der 5. Klasse. Für Primärschüler:innen ist dies aktuell noch nicht vorgesehen.

Ankündigung vom 16.11.

PM zur neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH