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Sachsen: Steuererleichterung für gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine sollen nach dem Willen von Sachsen Steuererleichterungen erhalten. Eine entsprechende Bundesratsinitiative unterstützt der Freistaat gemeinsam mit anderen Bundesländern, wie das Finanzministerium am Dienstag in Dresden mitteilte. Demnach wird der Bund aufgefordert, die gesetzliche Freigrenze für Einnahmen gemeinnütziger Vereine von derzeit 35 000 Euro auf 45 000 Euro anzuheben.

«Wir wollen mit dieser Initiative den vielen Tausend Ehrenamtlern den Rücken stärken, die mit ihrem Engagement das Miteinander in Sportvereinen sowie in kulturellen und karitativen Organisationen fördern», erklärte Finanzminister Matthias Haß (CDU). Neben der Steuerentlastung durch die höhere Freigrenze verringere sich auch der bürokratische Aufwand, weil eine Steuererklärung in der Regel dann nur noch alle drei Jahre abzugeben ist.

Die Steuererleichterung würde für typische wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wie Vereinsgaststätten, Basare oder Straßenfeste gelten. Übersteigen daraus die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer nicht die Freigrenze, sind etwaige Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Gewinne und Einnahmen aus dem sogenannten ideellen Bereich - dem eigentlich gemeinnützigen Ziel entsprechend der Vereinssatzung - werden dagegen generell nicht besteuert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa

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