«Es war gespenstisch und ich bin zehntausende Tode gestorben». So schildert die Musikerin Carolin Widmann ihr Erlebnis bei einem Flug von Helsinki nach Leipzig. Am Check-in-Schalter der Lufthansa wird ihr nicht erlaubt, ihre 244 Jahre alte Geige samt Geigenkasten und Bögen als Handgepäck in den Flieger mitzunehmen. Sie packt das wertvolle Instrument von Giovanni Battista Guadagnini aus dem Jahr 1782 aus und hegt es auf dem Flug wie ein Baby auf ihrem Schoß.
Musikerin: Einige Male gab auch der Pilot seine Zustimmung
Hunderte Male sei sie auf ihren unzähligen Konzertreisen mit dem Geigenkasten als Handgepäck geflogen. «Es gab zwar ab und zu Diskussionen am Schalter und einige Male hat dann auch der Flugkapitän sein O.K. gegeben. Aber dieses eine Mal hat es nicht geklappt.»
Offener Brief an Lufthansa-Chef brachte Erfolg
Nach dem Flug beschwert sie sich, bekommt aber nur eine unzureichende Antwort. Sie schildert ihr Problem in den sozialen Medien und schreibt schließlich einen offenen Brief an Carsten Spohr, den Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa. «Ich erhielt dann einen Anruf von einer sehr verständnisvollen Managerin der Lufthansa. Sie sagte, dass das Problem bisher nicht so bewusst war und sie dankbar für den Hinweis sei», so Widmann. Und sie hat Erfolg.
Seit diesem März gibt es eine Ausnahme der strengen Handgepäckregeln bei der Lufthansa. Nach Angaben einer Sprecherin gilt für Geigen, Ukulelen, Trompeten und Co. nun eine Summenregel: Höhe, Breite und Tiefe des Kastens addiert dürfen maximal 125 Zentimeter betragen. Damit können künftig auch längere Instrumentenkästen mit in die Kabinen von Lufthansa, Eurowings, Austrian und Swiss. Das Instrument ersetzt dann ein sonstiges Handgepäckstück. Ansonsten bleibt es bei der Länge von Maximum 55 Zentimetern für Gepäck, das bei der Lufthansa Group mit in die Kabine darf.