Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten.
Für die Wiederöffnung der Kindertageseinrichtungen, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen gelten jedoch strenge Regeln.
Hygienemaßnahmen in der Schule / Kita
Sanitärräume müssen mit ausreichend Seifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Handkontaktflächen, wie Türklinken, Tischoberflächen oder Fenstergriffe sind täglich zu reinigen. Auf regelmäßiges Händewaschen ist zu achten.
Die Einrichtungen werden nur unter der Maßgabe geöffnet, dass Infektionsketten zurückverfolgt werden können und dass es zu einer strikten Zuordnung in konstante und nicht wechselnde Betreuungsgruppen und Klassen kommt, heißt es in dem Konzept. Die Rückverfolgung von Infektionsketten müsse ebenso in der Kindertagespflege gewährleistet sein.
Die Wiederöffnung der Einrichtungen erfolgt auf der Basis folgender Annahmen und Prämissen:
- Kinder spielen nach den bisherigen Erkenntnissen eine geringere Rolle im Pandemiegeschehen als zunächst angenommen.
- Sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in den Grundschulen ist altersbedingt eine strikte Durchsetzung von Abstandsregeln nicht oder nur sehr bedingt möglich.
- Sehr viel entscheidender als eine Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert, ist deshalb aus Gründen des Infektionsschutzes die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Gruppe.
- Eine Konstanz der Gruppe lässt sich mit entsprechenden Maßnahmen sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in den Schulen der Primarstufe durchsetzen. An den Grundschulen kann der Unterricht – anders als in der Sekundarstufe I – durchgehend im jeweiligen Klassenraum realisiert werden, zumal im verbleibenden Schuljahr ohnehin eine Konzentration auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erfolgen soll.
- Für die Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen in ihrer definierten Gruppe bzw. Klasse auch mit Blick auf die seelische Gesundheit von herausragender Bedeutung.
- Unterricht der Schüler im Primarbereich ist geboten, um massive Bildungsbenachteiligungen oder eine Verschärfung der Disparitäten zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Konzept gibt es im SMK-Blog (www.bildung.sachsen.de/blog) und auf der Corona-Website www.cornonavirus.sachsen.de. Bürgeranfragen beantwortet die Hotline der Staatsregierung unter 0800/1000214.
Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236718
UPDATE:
Pressebriefing der Sächsischen Staatsregierung – aktueller Stand zum Coronavirus in Sachsen 08.05.20