Der Streit um den Bau eines neuen Gefängnisses für Sachsen und Thüringen in Zwickau hat inzwischen ein Nachspiel vor Gericht. Konkret geht es um den Zugriff auf sämtliche Bauunterlagen auf einem Server. Nach Kündigung des Vertrags mit dem Generalplaner bestehe Streit um den Zugriff auf diesen Server, informierte das Landgericht Zwickau. Der Server werde nicht von dem Generalplaner betrieben, sondern von einem dritten Unternehmen, mit dem das Land Sachsen als Bauherr keinen Vertrag habe. Daher wurde ihm der Zugriff verwehrt. Deswegen ist das Land vor Gericht gezogen.
In einer vorläufigen Entscheidung hat eine Zivilkammer am Freitag geurteilt, dass der Planer nicht verpflichtet ist, einer Übernahme des Projektservers durch das Land zuzustimmen. Doch müsse er die Daten dem Land über einen neuen Server zur Verfügung stellen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache dürfe der bestehende Vertrag mit der Server-Betreiberfirma nicht gekündigt werden. Laut Gericht hat das Land nach der Kündigung des Vertrages mit dem Generalplaner einen Anspruch auf alle erstellten Unterlagen.