Dresden und Chemnitz reagieren mit einem Wasserentnahmeverbot auf die anhaltende Trockenheit. In Dresden ist es damit ab Freitag bis Mitte Oktober nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. In Chemnitz gilt die Regelung bis Ende September. Vor allem im Mai und Juni habe es zu wenig geregnet. Da selbst mit gelegentlichen Niederschlägen keine baldige Besserung der Lage zu erwarten ist, wurde die Allgemeinverfügung ausgesprochen.
Den ganzen Sommer über darf nun kein Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. In Dresden gilt gleiches für Entnahmen mit Schöpfgefäßen in den kleinen städtischen Fließgewässern. Werden Verstöße festgestellt, können sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In der Landeshauptstadt kann dies mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro bestraft werden. In Chemnitz sogar mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro. Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung müsse aktuell noch nicht ausgesprochen werden.