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Grenzschließung: Keine Ausnahmen für betroffene Familien

Grenzschließung: Keine Ausnahmen für betroffene Familien
Beamte der Bundespolizei kontrollieren den Fahrer eines Fahrzeuges aus Tschechien. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Von: DieSachsen News

Familien, die nach der Schließung der deutsch-tschechischen Grenze getrennt sind, können vorerst nicht mit Erleichterungen rechnen. Der Freistaat Sachsen wird keine weiteren Ausnahmen in die Corona-Quarantäne-Verordnung aufnehmen, informierte das Sozialministerium in Dresden auf dpa-Anfrage. Schätzungen, wie viele Betroffene es gibt, lägen nicht vor. «Ausnahmen wurden von Beginn an auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt.» Der Regierung sei bewusst, dass die Verordnung für einzelne Personen Härten zur Folge habe. Im Vordergrund stehe aber die Bekämpfung des Infektionsgeschehens, hieß es.

Die Bestimmungen sind auch ein Fall für die Justiz. Dem Oberverwaltungsgericht liege ein Eilantrag vor, der sich gegen die Regeln für Einreisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten wie Tschechien richtet, teilte ein Gerichtssprecher mit. Moniert werde etwa, dass die Quarantäneverpflichtung bei grenzüberschreitenden Familienverhältnissen «die besonders schutzwürdigen persönlichen Kontakte zwischen Eltern und Kindern» unmöglich mache. Ein konkreter Termin für eine Entscheidung des zuständigen Senats steht den Angaben zufolge noch nicht fest.

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