Egal ob zwingend vorgeschrieben, für mehr Sicherheit oder einfach nur nützlich – wer sein Auto täglich nutzt, sollte auch Wert auf das passende Zubehör legen. Doch was muss eigentlich laut Gesetz in jedem Auto vorhanden sein? Und was sollte auch ohne Vorschrift in keinem Auto fehlen? Darauf geht dieser Ratgeber nun genauer ein.
Diese drei Dinge sind Pflicht
Im Falle eines Unfalls ist es umso wichtiger, dass jeder Autofahrer in Besitz dieser zwingend vorgeschriebenen Gegenstände ist. Dazu gehören:
- Warnweste
- Verbandskasten
- Warndreieck
Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mindestens eine Warnweste im Auto mitzuführen. Es empfiehlt sich allerdings, immer so viele Warnwesten im Auto zu haben, wie auch Mitfahrer an Bord sind. Wichtig: Unbedingt auf die Einhaltung der Norm achten, denn in Deutschland sind nur Warnwesten nach der deutschen Norm DIN EN 471:2003+A1:2007 oder der europäischen Norm EN ISO 20471:2013 zugelassen.
Kommt es zum Unfall, ist schnelle Hilfe unerlässlich, weshalb auch der Verbandskasten zu den gesetzlich vorgeschriebenen Utensilien in jedem Auto gehört. Dieser muss der DIN 13164 Norm entsprechen, die besagt, welche Materialien in den Verbandskasten gehören - die genaue Auflistung der entsprechenden Materialien ist auf dieser Seite des ADAC zu finden.
