Ein Finanzierungsstreit zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen und Thüringen zu Sanierungskosten für Umweltschäden ehemaliger DDR-Staatsbetriebe bleibt am Bundesverfassungsgericht ungelöst. Das höchste deutsche Gericht verwarf Anträge der beiden Bundesländer nach Angaben vom Mittwoch als unzulässig. Sie hätten ihre Antragsbefugnis nicht hinreichend dargelegt und zeigten auch keine verfassungsrechtliche Pflicht der Bundesrepublik Deutschland auf, zukünftige Kosten für die Altlastensanierung (anteilig) zu tragen. Eine solche Pflicht sei weder im Hinblick auf das Grundgesetz noch auf ungeschriebene Verfassungsgrundsätze dargelegt, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe. (Az. 2 BvG 1/19 und 2 BvG 1/21)
Hintergrund sind Vereinbarungen im Zuge der Wiedervereinigung. Ehemalige staatseigene Betriebe der DDR wurden in die bundeseigene Treuhandanstalt überführt und von dieser privatisiert. Die Treuhand vereinbarte in vielen Fällen mit Investoren Haftungsfreistellungen für Umweltschäden, die jene Betriebe verursacht hatten.