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Elbe-Staustufe bei Děčín: Der Kreis Meißen darf mitreden

Blick von oben auf die Elbe in Děčín mit Brücke, Uferstraßen und bewaldeten Hängen
Die Elbe in Děčín, vom Aussichtspunkt Pastýřská stěna aus gesehen. Bei der Stadt plant Tschechien eine Staustufe mit Wehr und Schleuse. Foto: Pudelek / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Tschechien will die Elbe bei Děčín mit Wehr und Schleuse aufstauen. Bis Mitte November können sich auch Anwohner im Landkreis Meißen dazu äußern, und ein Schutzgebiet vor der eigenen Haustür spielt dabei eine Rolle.

Landkreis Meißen. Die geplante Elbe-Staustufe bei Děčín könnte auch Folgen für die Elbe im Landkreis Meißen haben. Darauf weist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in einer Bekanntmachung vom 15. Oktober hin. Gemeinden an der Elbe wie Hirschstein haben den Text inzwischen veröffentlicht. Bis zum 16. November können sich auch Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu dem Vorhaben äußern.

Bauherr ist die tschechische Wasserstraßendirektion. Bei Elbe-Kilometer 737,12 sollen eine Schleusenkammer, ein Wehr und ein Kleinwasserkraftwerk entstehen. Hinzu kommen Eingriffe in Flussgrund und Ufer, etwa durch Buhnen, Baggerungen und Befestigungen. Das Vorhaben betrifft die Elbe von Ústí nad Labem bis zur deutschen Grenze und soll die Bedingungen für die Schifffahrt verbessern. Über den Start der Umweltverträglichkeitsprüfung auf tschechischer Seite haben wir bereits berichtet.

Laut der Bekanntmachung sind auch Auswirkungen auf deutsches Gebiet möglich. Genannt werden unter anderem die Gestalt und Dynamik des Flusses, der Transport von Geröll und Sand im Flussbett, Lebensräume, die von der natürlichen Flussdynamik abhängen, und die Wanderung von Fischen und anderen Wasserorganismen. Ausdrücklich erwähnt ist das europäische Schutzgebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“. Es folgt der Elbe von der tschechischen Grenze bis nach Mühlberg in Brandenburg und zieht sich damit durch den gesamten Landkreis Meißen.

Derzeit läuft das sogenannte Scoping. Dabei wird festgelegt, welche Themen die Umweltprüfung behandeln muss und wie umfangreich die Unterlagen werden. Das tschechische Umweltministerium bittet ausdrücklich um Hinweise, auf welche Folgen für Umwelt und Gesundheit besonders geachtet werden soll. Stellungnahmen, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden laut Bekanntmachung nicht mehr berücksichtigt.

Die Unterlagen sind vom 16. Oktober bis einschließlich 16. November 2026 auf dem Beteiligungsportal des Bundes (Vorhaben V-W100051) und im UVP-Portal des Bundes abrufbar. Stellungnahmen gehen bis 16. November 2026 per E-Mail an psd@mzp.gov.cz oder schriftlich an das Ministry of the Environment of the Czech Republic, Vršovická 65, 100 10 Praha 10, Tschechische Republik. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich an die GDWS wenden: Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, Gerhart-Hauptmann-Straße 16, 39108 Magdeburg, Telefon 0228 7090-3611 oder -3613, E-Mail planfeststellung-ost@wsv.bund.de.