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Dresden: Anklagen wegen Cybertrading gegen vier Albaner

Symbolbild Trading / pixabay PIX1861
Symbolbild Trading / pixabay PIX1861

Die Anklagen erfolgen wegen Online-Bandenbetrugs gegen die albanische Staatsangehörige am Landgericht Leipzig. Der Schaden geht in die Milliarden.

Onlinebetrug mit Geldanlagen. Da werden den arglosen Kunden riskante Investitionen eingeredet und anfangs oft auch hohe Gewinne vorgetäuscht. In Wirklichkeit wird das Geld aber gar nicht investiert. Das Schneeballsystem funktioniert eine Weile, dann ist das Geld plötzlich futsch. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei Anklagen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig erhoben. Im Fokus der Vorwürfe stehen drei albanische Staatsangehörige im Alter von 26 bis 31 Jahren sowie eine albanische Staatsangehörige im Alter von 29 Jahren. Diese sollen massenhaft vermeintliche Online-Geldanlagen vorgetäuscht haben, besser bekannt als Cybertrading. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) ergaben, dass die Angeschuldigten Teil einer Organisation namens PumaTs  gewesen sein sollen. Diese agierte aus Albanien, Litauen und Georgien und gilt als sogenannter Brandprovider. Der Gruppe wird vorgeworfen, über 500 Plattformen für Online-Anlagebetrug betrieben und dabei einen weltweiten Schaden von über einer Milliarde Euro verursacht zu haben.

Ein signifikanter Teil der Geschädigten waren in Sachsen ansässig, wo ihnen zwischen 2019 und 2022 insgesamt über 40 Millionen Euro Schaden entstanden sein sollen. Diese enormen Verluste verdeutlichen das Ausmaß und die Professionalität des Betrugssystems.

Bereits am 8. November 2022 wurde einer der Beschuldigten in Georgien festgenommen. Eine weitere Festnahme erfolgte am 6. Oktober 2024 in Italien. Beide wurden an Deutschland ausgeliefert. Die restlichen beiden Angeschuldigten stellten sich im Februar 2024 freiwillig den Ermittlungsbehörden. Derzeit sind die Haftbefehle gegen alle Angeschuldigten außer Vollzug gesetzt.

Das Landgericht Leipzig steht nun vor der Entscheidung, über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Zulassung der Anklagen zu entscheiden. Die Entwicklungen in diesem Fall werden mit Spannung erwartet, da sie ein prägnantes Beispiel für die Herausforderungen internationaler Cyberkriminalität darstellen.

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