Sexuell motivierte Bildaufnahmen sollen auch in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel in der Sauna oder am Strand, verboten werden. Das fordern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative. «Digitale Spanner dürfen sich nicht länger hinter den Unzulänglichkeiten veralteter Paragrafen verstecken», sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Hannover.
Filmen oder Fotografieren in der Öffentlichkeit nicht strafbar
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sagte, Voyeuraufnahmen hätten mit der ständigen Verfügbarkeit von Kameras durch Smartphones zugenommen. Zwar sei es schon heute strafbar, solche Aufnahmen zu verbreiten. Das Filmen oder Fotografieren selbst sei in der Öffentlichkeit allerdings nicht verboten. Das betreffe beispielsweise auch öffentliche Umkleiden. Diese Strafbarkeitslücke müsse der Bund schließen.
«Ich glaube, es braucht keine große Fantasie, sich vorzustellen, wie man sich da fühlt, egal ob man Mann, Frau oder andersgeschlechtlich ist. Man fühlt sich erniedrigt, man fühlt sich bloßgestellt, man fühlt sich angewidert», sagte Wahlmann. Die aktuelle Situation sei empörend und die Folgen daraus schockierend. Die Gesetzeslücke dürfe nicht dazu führen, dass sich die Opfer einschränken und etwa Frauen nicht mehr in die Sauna gehen.