Der Tod eines 76-jährigen Joggers in Klipphausen-Ullendorf im Landkreis Meißen beschäftigt den Bundesgerichtshof. Sowohl die beiden Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden eingelegt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte.
Für die Prüfung der Entscheidung ist demnach eine der beiden Strafkammern des Bundesgerichtshofs in Leipzig zuständig. Der Prozess wird dabei nicht neu aufgerollt. Bei einer Revision geht es um die korrekte Rechtsanwendung.