Die Verteidigung im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden hält für fünf der Angeklagten Freiheitsstrafen unter der Forderung der Staatsanwaltschaft für angemessen - sowie einen glatten Freispruch für den sechsten. Mehrere Anwälte kritisierten in ihren Plädoyers am Dienstag vor der Kammer des Landgerichts das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Prozess, Ermittlungen der Polizei und den Umgang mit den jüngsten Beschuldigten, die zur Tatzeit Heranwachsende waren.
Der Anteil der vier Männer, die nach Rückgabe eines erheblichen Teils der Beute einer Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zugestimmt hatten, an der Aufklärung sei stärker strafmildernd zu werten. Neben den erfolgten Geständnissen müsse auch eine Rolle spielen, dass die Sicherheitsvorkehrungen des Museums die Tatausführung «zumindest begünstigt» haben, sagte der Berliner Rechtsanwalt Kai Kempgens unter Verweis auf Lücken im Fassaden-Scanner, toten Alarm und alte Kameras. «Das entsprach nicht dem Wert dessen, was dort gelagert war.»