Weil die Linksextremistin Lina E. im neuen Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigerte, hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) eine sechsmonatige Beugehaft gegen sie angeordnet. Sie habe das Zeugnis ohne rechtlichen Grund verweigert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista. Die 31-Jährige muss laut der Anordnung des Senats zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro zahlen und die entstanden Verfahrenskosten tragen.
Ihr Anwalt kündigte an, Beschwerde gegen die Anordnung einzureichen. Unter anderem, weil in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen seine Mandantin bereits Beugehaft wegen der Verweigerung einer Aussage verhängt worden sei, beantragte er die vorläufige Aussetzung des Vollzugs. Das Gericht will darüber außerhalb der Verhandlung im aktuellen Prozess entscheiden.