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Elektronische Fußfessel: Sachsen unterzeichnet Staatsvertrag

Elektronische Fußfessel: Sachsen unterzeichnet Staatsvertrag
Der Bundestag brachte die Reform des Gewaltschutzgesetzes, die auch Regelungen zur elektronischen Fußfessel enthält, im Juni auf den Weg. / Foto: Andreas Arnold/dpa
Ab Juli 2027 können Familiengerichte Gewalttätern eine elektronische Fußfessel verordnen. Sachsen ist der Umsetzung nun einen Schritt näher.

Die elektronische Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt hat in Sachsen eine wichtige Hürde auf dem Weg zur bundesweiten Umsetzung genommen: Die Regierung stimmte dem notwendigen Staatsvertrag zu, wie das Justizministerium mitteilte. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) unterzeichnete das Dokument demnach. Als Nächstes muss der Landtag zustimmen.

«Wir wollen Gewalttäter auf Abstand halten und Betroffene besser schützen», sagte Justizminsiterin Constanze Geiert (CDU). Die elektronische Fußfessel könne eine gefährliche Annäherung frühzeitig melden und der Polizei wertvolle Zeit verschaffen.

Fußfesseln sollen Opfer vor Annäherung des Täters warnen

Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Damit soll der Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Ab Juli 2027 können Familiengerichte Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt. 

Die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder befindet sich laut Staatsvertrag in Hessen. Dort erfolgt die bundesweite Koordinierung und Überwachung der elektronischen Fußfessel. Dadurch können Warnmeldungen auch über Landesgrenzen hinweg nach gemeinsamen Abläufen effektiv bearbeitet werden.

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