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Auschwitz Komitee enttäuscht über «Compact»-Urteil

Auschwitz Komitee enttäuscht über «Compact»-Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des «Compact»-Magazins aufgehoben. / Foto: Jan Woitas/dpa
Von: DieSachsen News
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» gekippt. Vertreter von Holocaust-Überlebenden finden harte Worte.

Das Internationale Auschwitz Komitee hat enttäuscht auf das Urteil im Verbotsverfahren gegen das rechtsextreme «Compact»-Magazin reagiert. Es sei ein «ein entlarvendes Beispiel für eine Demokratie, die der Gerissenheit ihrer Gegner noch immer allzu naiv und realitätsfern» gegenüberstehe, teilte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner mit. 

«Überlebende des Holocaust erleben das Erstarken rechtsextremer und antisemitischer Stimmungen und das unverhohlene und dreiste Agieren rechtsextremer Publizisten als massive Bedrohung der Demokratie», so Heubner weiter. 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verbotsverfügung der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem vergangenen Jahr aufgehoben. Damit darf das Magazin weiter erscheinen. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

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