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Impfpflicht für Soldaten: Bedrohung eines Prozessbeteiligten

Eine Mitarbeiterin eines Impfzentrums hält eine Spritze in den Händen. / Foto: Guido Kirchner/dpa/Illustration
Eine Mitarbeiterin eines Impfzentrums hält eine Spritze in den Händen. / Foto: Guido Kirchner/dpa/Illustration

Im Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Sicherheitskontrollen deutlich verschärft. Grund sei die Bedrohung des Rechtsanwaltes eines Klägers durch einen sogenannten Reichsbürger, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch am Rande des Verfahrens. Als Reaktion wurden alle Besucher am Einlass schärfer kontrolliert. Konkrete Angaben zu der Bedrohung machte die Sprecherin nicht.

Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22).

Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht sind. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ist für das Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig.

Am Mittwoch sollte eine Statistikexpertin des Paul-Ehrlich-Instituts zu speziellen Analyseverfahren von Impfnebenwirkungen sowie ein Experte zur Prüfung und Freigabe von Impfchargen als Zeugen gehört werden.

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