Die deutliche Zunahme von Straftaten mit Bezug zum Gaza-Krieg stellt die Berliner Staatsanwaltschaft vor Herausforderungen. «Es gibt unglaublich viele Fälle von Volksverhetzung und Sachbeschädigungen - unter anderem durch Graffitis mit antisemitischen Slogans, Davidsterne, die an Haustüren geschmiert wurden, oder zerstörte israelische Flaggen sowie antisemitisch motivierte Bedrohungen und Körperverletzungen», sagte der Antisemitismusbeauftragte Florian Hengst der Deutschen Presse-Agentur. Zudem seien neue Straftatbestände in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt.
So werde die Parole «From the river to the sea, Palestine will be free», die bei vielen propalästinensischen Demonstrationen gerufen werde, von der Staatsanwaltschaft im Einzelfall anders bewertet als vor dem Terroranschlag der islamistischen Hamas. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.
«Bislang war die Parole in der Regel nicht strafbar, erklärte Hengst. Nach dem Strafrecht sei ein Bestreiten des Existenzrechts von Israel nicht gleichzusetzen mit dem Aufruf zu Straftaten gegen Juden. Durch den «pogromartigen Angriff» auf Israel habe sich die Situation jedoch geändert. Sobald die Parole nun im Zusammenhang mit dem Terrorangriff gerufen werde, bestehe regelmäßig der Anfangsverdacht für eine Straftat. «Jetzt steht der gleiche Satz in einem anderen Kontext», erklärte der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft. Dadurch erhalte er eine andere Dimension. Die Parole könne inzwischen als Billigung von Straftaten verstanden werden.