Bedürftige Ostdeutsche mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten sollen bis Ende Januar Zeit bekommen, Geld aus einem Härtefallfonds zu beantragen. Das gilt auch für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der früheren Sowjetunion. Die Bundesregierung beabsichtige, «die Antragsfrist einmalig bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern», heißt es in einem Schreiben des Sozialministeriums an den Sozialausschuss im Bundestag. Das Bundeskabinett soll dem nächste Woche zustimmen.
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) begrüßte die Pläne. Viele Anspruchsberechtigte hätten noch nicht oder erst spät von der Einrichtung des Fonds erfahren und bei der Geschäftsstelle der Stiftung gingen nach wie vor viele Anträge ein. «Es ist deshalb gut, dass Bundessozialminister Hubertus Heil die Empfehlung des Stiftungsbeirates aufgreift und dem Kabinett nächste Woche vorschlägt, die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern», sagte Drese. Mecklenburg-Vorpommern beteilige sich am Härtefallfonds und stocke die Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 2500 Euro auf insgesamt 5000 Euro auf.