Fußball-Zweitligist SV Wehen Wiesbaden ist mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo Dresden vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. Das Gremium unter dem Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz erklärte in der zweistündigen Verhandlung am Donnerstag in Frankfurt am Main die umstrittene Entscheidung nach einem kuriosen Videobeweis für rechtens. Erstmals behandelte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes einen solchen Fall.
«Wir können in diesem Fall dem Schiedsrichter keinen Regelverstoß nachweisen und dem Videoassistenten keinen Fehler», sagte Lorenz bei der Urteilsverkündung in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes.
Der SVWW hatte sich gegen die Wertung der 0:1-Niederlage am 8. November gewehrt und eine Wiederholung des Spiels gefordert. Die Gäste waren während der Partie durch Manuel Schäffler in der 26. Minute vermeintlich in Führung gegangen. Doch weil der Ball bei einem Dynamo-Angriff zuvor auf der anderen Seite des Platzes im Toraus war, gab Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) den Treffer nach einem Hinweis des Video-Assistenten in Köln und Ansicht der TV-Bilder nicht. Stattdessen wurde die Partie mit Abstoß für Wiesbaden fortgesetzt. Diese Entscheidung habe den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst.