Sachsen will die bestehenden Corona-Maßnahmen an Schulen bis zum 2. April fortsetzen und damit auf eine weitere Lockerung vorerst verzichten. Darauf verständigte sich das Kabinett bei den Eckpunkten für die neue Schutzverordnung. Die Regierung folge damit einer Rechtsauffassung, wonach bestimmte Basisschutzmaßnahmen auch mit einem neuen Infektionsschutzgesetz über den 20. März hinaus bis 2. April möglich seien, teilte das Kultusministerium am Dienstag in Dresden mit. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes soll in dieser Woche beschlossen werden.
Konkret soll die Maskenpflicht im Schulhaus bestehen bleiben, im Unterricht muss der Mund-Nasen-Schutz aber nicht getragen werden. Zugleich halten die sächsischen Schulen an zwei Corona-Tests pro Woche fest. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen betroffene Schüler in häusliche Lernzeit gehen, die übrigen Mädchen und Jungen der Klasse könnten in der Schule bleiben, hieß es. Allerdings müssen sie sich dann an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testen. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
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