Im Streit um den Braunkohletagebau Turow hat Polen vor dem Gericht der EU eine Niederlage kassiert. Die EU-Kommission durfte das gegen Warschau verhängte Zwangsgeld mit polnischen Forderungen verrechnen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. In einer Stellungnahme der polnischen Regierung hieß es dazu, das Urteil beziehe sich auf das Verfahren mit dem Zwangsgeld, nicht aber auf den Betrieb des Braunkohletagebaus an sich.
Hintergrund ist ein langer Konflikt um den Braunkohle-Abbau im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien. Der umstrittene Tagebau liegt nur wenige Kilometer vom sächsischen Zittau und Hradek nad Nisou in Tschechien entfernt. Kritiker des Tagebaus auf deutscher und tschechischer Seite der Grenze befürchten eine weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sowie Gebäudeschäden. 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine Klage Tschechiens hin den Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polens damalige nationalkonservative PiS-Regierung kam dem jedoch nicht nach. Der Gerichtshof verhängte daher eine Geldstrafe von 500.000 Euro für jeden Tag, an dem Polen der Entscheidung nicht folgt. Das Geld sollte in den gemeinsamen EU-Haushalt fließen.