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Personalnot: Bußgeldbehörde bearbeitet keine Privatanzeigen

Die Bußgeldbehörde der Stadt kann wegen Personalnot keine Anzeigen wegen Verkehrsvergehen bearbeiten. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa
Die Bußgeldbehörde der Stadt kann wegen Personalnot keine Anzeigen wegen Verkehrsvergehen bearbeiten. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa

Einen Falschparker anzuzeigen, führt in Dresden derzeit ins Leere. Die Bußgeldbehörde bearbeitet die Anzeigen wegen Personalnot nicht. Die städtische CDU-Fraktion ist empört.

Die Bußgeldbehörde der Stadt Dresden bittet die Bürgerinnen und Bürger, aktuell keine Verkehrsordnungswidrigkeiten mehr anzuzeigen. Wegen Personalnot könnten eingehende Privatanzeigen «derzeit leider grundsätzlich nicht bearbeitet werden», teilte die Behörde auf dem offiziellen Internetauftritt der Stadt Dresden mit.

«Wir bitten Sie daher, bis auf Weiteres von der Einreichung solcher Anzeigen abzusehen», heißt es. Weder sei aktuell eine Bearbeitung möglich, noch würden eingereichte Anzeigen nachträglich geprüft. Zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen zum Beispiel Falschparker in Grundstückseinfahrten oder auf Behindertenparkplätzen.

Scharfe Kritik von der CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat kritisierte dieses Vorgehen als nicht hinnehmbar. Der Staat dürfe sich nicht aus der Pflicht ziehen, wenn es um die Durchsetzung von Recht und Ordnung gehe, erklärte Stadtrat Steffen Kaden.

Die Fraktion schickte einen Fragenkatalog an den Dresdner Oberbürgermeister. Dirk Hilbert (FDP) solle Auskunft geben, wie die Personalsituation in der Bußgeldbehörde sei und welche rechtlichen Grundlagen die Bearbeitungssperre habe.

Das Vorgehen der Bußgeldbehörde verstoße nicht nur gegen das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen, sondern untergrabe auch die Glaubwürdigkeit städtischer Ordnungspolitik, kritisierte die CDU.

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