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Tschechien: Neue elektronische Umsatzerfassung beschlossen

Tschechien: Neue elektronische Umsatzerfassung beschlossen
Symbolbild EET / pixabay Obsahovka
Von: News aus Tschechien
Die tschechische Regierung hat in Prag eine neue elektronische Umsatzerfassung beschlossen. EET 2.0 soll Unternehmen entlasten und fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen. Der Start ist für Januar geplant.

Die tschechische Regierung hat am Montag, 4. Mai, in Prag den Entwurf für eine neue elektronische Umsatzerfassung verabschiedet. Wie das Finanzministerium mitteilte, soll das Projekt „EET 2.0“ das bisherige System deutlich vereinfachen und gleichzeitig für mehr Fairness im Wettbewerb sorgen.

Nach Angaben der Regierung zielt die Reform darauf ab, gleiche Bedingungen für alle Unternehmen zu schaffen. Bislang hätten vor allem jene Betriebe Nachteile gehabt, die ihre steuerlichen Pflichten vollständig erfüllen, während andere durch Umgehungsvorschriften Wettbewerbsvorteile erzielen konnten. Mit dem neuen System soll diese Ungleichheit reduziert und die Effizienz der Steuerkontrollen verbessert werden.

Finanzministerin Alena Schillerová bezeichnete den Gesetzentwurf als Ergebnis intensiver Abstimmungen mit Vertretern der Wirtschaft. Das neue Modell orientiere sich stärker an digitalen Anforderungen und solle deutlich weniger bürokratischen Aufwand verursachen. Unterstützung kommt unter anderem von der tschechischen Handelskammer, die in der Reform einen wichtigen Schritt zur Eindämmung der Schattenwirtschaft sieht.

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Im Vergleich zur früheren Version bringt EET 2.0 mehrere Vereinfachungen. Künftig wird das System ausschließlich online betrieben und verzichtet auf komplexe Ausnahmeregelungen. Erfasst werden nur kontaktbasierte Zahlungen wie Bargeld, Kartenzahlungen oder QR-Zahlungen vor Ort. Reine Online-Zahlungen ohne direkten Kundenkontakt bleiben unberücksichtigt.

Zudem reduziert sich der Umfang der übermittelten Daten deutlich. Unternehmen müssen lediglich grundlegende Umsatzinformationen melden. Angaben zu Mehrwertsteuer, einzelnen Produkten oder Kunden entfallen. Auch die Pflicht zur Ausstellung und zum Druck von Belegen wird abgeschafft, was insbesondere kleinere Betriebe entlasten dürfte.

Für Kleinstunternehmer ist ein optionaler Ausstieg vorgesehen. Wer unter die Pauschalsteuer mit Jahreseinnahmen bis zu einer Million Kronen fällt, kann auf die elektronische Erfassung verzichten und stattdessen eine monatliche Pauschale zahlen.

Parallel plant die Regierung weitere steuerliche Anpassungen. Dazu zählen die Wiedereinführung bestimmter Entlastungen, etwa für Studierende oder Kinderbetreuung, sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke in der Gastronomie. Auch Trinkgelder sollen künftig steuerfrei gestellt werden.

Nach der Zustimmung der Regierung wird der Gesetzentwurf nun im Parlament beraten. Die Einführung von EET 2.0 ist zum 1. Januar geplant, zunächst mit einer Testphase. Bereits im Sommer sollen erste technische Tests für Entwickler beginnen.

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