Motorradfahrer wird bei Überholmanöver in Zeithain verletzt
Ein 71 Jahre alter Motorradfahrer sei am Montag auf der S 88 bei Zeithain leicht verletzt worden, nachdem er beim Überholen eines Sattelzugs einen entgegenkommenden Wagen touchiert und anschließend mit einem weiteren Auto zusammengestoßen sei. Die Polizei teilte mit, der Mann sei zwischen Gohlis und Jacobsthal mit einer Kawasaki unterwegs gewesen. Beim Überholen des MAN-Sattelzugs habe er einen Opel Insignia eines 27-Jährigen gestreift. Danach sei das Motorrad gegen einen Audi A3 geprallt, hinter dem Opel gefahren sei. Das Zweirad sei neben der Fahrbahn liegen geblieben. Ein nachfolgender VW Caddy habe wegen des Unfallgeschehens gebremst, woraufhin ein Nissan Juke aufgefahren sei. Es sei Sachschaden von rund 40.000 Euro entstanden.
Einen weiteren schweren Unfall habe es am Montagabend in Großenhain gegeben. Auf der Straße Zum Fliegerhorst sei ein 40-jähriger Autofahrer mit einem Opel Meriva aus bislang ungeklärter Ursache auf den Trailer eines geparkten Sattelzugs DAF aufgefahren. Der Mann habe schwere Verletzungen erlitten und sei in ein Krankenhaus gebracht worden. Der Sachschaden werde auf rund 6.000 Euro geschätzt.
Auch in Radebeul sei am Dienstagmorgen ein Radfahrer schwer verletzt worden. Der 15-Jährige habe nach Angaben der Polizei die Kreuzung Zillerplatz, Zillerstraße und Heinrich-Zille-Straße überquert, als ihn ein 1er BMW erfasst habe. Der 19 Jahre alte Fahrer sei auf der Heinrich-Zille-Straße in Richtung Winzerstraße unterwegs gewesen. Der Jugendliche sei in ein Krankenhaus gebracht worden; der Sachschaden liege bei etwa 5.500 Euro.
Zudem habe die Polizei in Coswig am Montag einen Ford Focus gestoppt, dessen Versicherungsschutz abgelaufen gewesen sei. Den Beamten sei der Wagen auf der Dresdner Straße wegen der angebrachten Saisonkennzeichen aufgefallen, die nur von November bis April gültig seien. Auf der Melanchthonstraße hätten sie den 75-jährigen Fahrer angehalten und ihm die Weiterfahrt untersagt. Gegen den deutschen Mann werde nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.