Kolumne: Verfassungsschutz oder Karnevalsverein?
Eine Kolumne von Bürgerjournalisten Kurt Torsten Küllig
Ich dachte zunächst an Fake News. Als ich am 31. Oktober auf Facebook zufällig ein Video des Niedersächsischen Verfassungsschutzes entdeckte, traute ich meinen Augen nicht. Ein Mann mit Hut, Sonnenbrille und weißem Trenchcoat stolziert mit übertriebenen Bewegungen durch einen Wald. Dazu die Bildunterschrift: „Das ist der Hut eines Agenten, Bella!“ Aber psst... unter dem Hut verbirgt sich vielleicht doch ein Vampir?“
Ich überprüfte den Absender. Tatsächlich: Der offizielle Facebook-Account des Verfassungsschutzes Niedersachsen. Kein Satirekanal. Keine russische Desinformation. Keine Persiflage eines Komikers.
Der Verfassungsschutz Niedersachsen höchstpersönlich.
Wer delegitimiert hier eigentlich wen?
Seit 2021 beschäftigen sich die deutschen Verfassungsschutzbehörden mit einem Phänomenbereich, dessen Bezeichnung bereits bemerkenswert ist: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Dahinter steht die Vorstellung, dass bestimmte Formen systematischer Agitation gegen staatliche Institutionen und demokratische Entscheidungsprozesse verfassungsfeindliche Bestrebungen darstellen können. Kritiker warnen seit Jahren davor, dass die Grenzen zwischen legitimer Regierungskritik und angeblich verfassungsfeindlicher Delegitimierung verschwimmen könnten. Und tatsächlich stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wer bestimmt eigentlich, wann scharfe Kritik an staatlichen Institutionen noch demokratischer Widerspruch ist und wann sie zum Fall für den Inlandsnachrichtendienst wird?
Der Verfassungsschutz hat die Verfassung zu schützen. Nicht die Regierung vor ihren Kritikern. Das ist keine sprachliche Spitzfindigkeit, sondern eine fundamentale Unterscheidung in einer parlamentarischen Demokratie.
Nun könnte man angesichts des niedersächsischen Halloween-Videos beinahe versucht sein, die Maßstäbe einmal umzudrehen. Wenn die Verächtlichmachung staatlicher Institutionen unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsschutzrelevant sein kann, was ist dann eigentlich von einer staatlichen Institution zu halten, die sich selbst öffentlich der Lächerlichkeit preisgibt?
Zwischen Staatsgefährdung und Geisterstunde
Zu den tatsächlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes gehören unter anderem die Beobachtung extremistischer Bestrebungen, die Spionageabwehr und die Mitwirkung am Geheimschutz.
Es geht um Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, um ausländische Nachrichtendienste, Sabotage und extremistische Netzwerke. Das sind Aufgaben, bei denen Fehler erhebliche Konsequenzen haben können.
Und ausgerechnet eine Behörde mit einem solchen gesetzlichen Auftrag glaubt offenbar, sich mit einer Halloween-Parodie auf einen Geheimagenten öffentlich präsentieren zu müssen.
Vielleicht lautet die neue Kommunikationsstrategie in Niedersachsen: Nur Untote beobachten Verfassungsfeinde? Man fragt sich, was als Nächstes kommt. Ein TikTok-Tanz zur Spionageabwehr? Ein Verfassungsschutz-Mitarbeiter im Clownskostüm, der die freiheitliche demokratische Grundordnung erklärt? Oder ein Nikolaus-Spezial über die versteckte Beobachtung der politischen Opposition? Die Möglichkeiten scheinen grenzenlos.
Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Es geht nicht darum, dass Mitarbeiter einer Sicherheitsbehörde keinen Humor haben dürfen.
Es geht um die Glaubwürdigkeit einer staatlichen Institution, die weitreichende Befugnisse besitzt und deren Bewertungen erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben können. Wer politische Äußerungen analysiert, Bestrebungen als extremistisch einstuft und unter bestimmten Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf, sollte an die eigene Außendarstellung besonders hohe Maßstäbe anlegen. Ich habe mich deshalb an den Präsidenten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, Dirk Pejril, gewandt und ihn gebeten, das Video kritisch zu überprüfen und von den offiziellen Social-Media-Kanälen seiner Behörde zu entfernen. Denn eines sollte auch in Hannover gelten: Der Verfassungsschutz ist keine Unterhaltungsagentur.
Und vielleicht wäre es ohnehin an der Zeit, weniger Energie in alberne Social-Media-Inszenierungen und mehr in eine transparente, rechtsstaatlich nachvollziehbare Abgrenzung zwischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und legitimer politischer Opposition zu investieren. Eine Demokratie braucht einen Verfassungsschutz, der tatsächliche Gefahren erkennt und keinen, der sich selbst zum Halloween-Gespött macht.
Das beanstandete Video wurde am 31. Oktober 2026 auf dem Facebook-Account des Niedersächsischen Verfassungsschutzes veröffentlicht.
zum Facebook-Reel.
Kurt Torsten Küllig ist Mitglied im Verein Die Bürgerjournalisten für Sachsen e.V.