Das Landgericht im tschechischen Pilsen will heute (14.00 Uhr) die Entscheidung verkünden, ob die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausgeliefert wird. Die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt hat einen solchen Schritt beantragt, Liebich lehnt das ab. Ist über eine Auslieferung rechtskräftig entschieden, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden.
Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt, saß bislang aber nie ein, sondern floh stattdessen. Anfang April wurde sie an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Ihren Widerstand gegen eine Auslieferung begründete die 55-Jährige am ersten Verhandlungstag in Pilsen damit, dass sie befürchte, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden und in Haft ums Leben zu kommen.
Die Rechtsextremistin war seit Ende August 2025 zunächst deutschland-, dann europaweit gesucht worden. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.