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Verbotsverfahren: «Compact»-Chefredakteur optimistisch

Jürgen Elsässer, «Compact»-Chefredakteur, gibt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Statement.  / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Jürgen Elsässer, «Compact»-Chefredakteur, gibt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Statement. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Im Eilverfahren hat der Chefredakteur des rechtsextremen Magazins «Compact» einen Erfolg erzielt gegen das Bundesinnenministerium. Nun steht die Verhandlung zum Verbotsverfahren an.

Der Chefredakteur von «Compact», Jürgen Elsässer, hat sich vor der Verhandlung über das Verbot seines rechtsextremen Magazins zuversichtlich gezeigt. «Wir sind optimistisch, dass das Gericht eine demokratische Entscheidung trifft», sagte Elsässer vor der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Eine Niederlage lasse sich nicht ausschließen, erklärte der 68-Jährige. «Fällt das Urteil zu unseren Ungunsten aus, ist "Compact" tot», erklärte er. Zwar sei der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich. Das habe aber keine aufschiebende Wirkung. 

Elsässer kam gemeinsam mit seiner Ehefrau Stephanie und Paul Klemm vom TV-Sender des «Compact»-Magazins. Heute sei ein guter Tag, erklärte Elsässer und verwies darauf, dass er und seine Frau Hochzeitstag hätten. 

Unterstützer am Gericht

«Wir sind verhalten optimistisch», erklärte «Compact»-Anwalt Laurens Nothdurft. «Ich bin sehr gespannt, welche Schwerpunkte das Gericht in der mündlichen Verhandlung setzen wird», so der Rechtsanwalt. Der zuständige 6. Senat habe für die Bewertung des Falls zuletzt noch digitale Inhalte und TV-Sendungen herangezogen. 

Zu dem Prozess kamen zahlreiche Unterstützer vom «Compact»-Team. Elsässer hatte sie im Vorfeld auf der «Compact»-Seite darum gebeten, sich «ordentlich» zu verhalten und «jede Form von Zwischenrufen, Beifall oder jede Form von Klamauk» zu verzichten. 

Richter setzten Verbot vorläufig aus

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet. «Compact» hatte eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. 

Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot im vergangenen August vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen kann. Der zuständige 6. Senat hatte damals vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots angemeldet. Zugleich betonten die Richter, der Ausgang des Verfahrens sei offen. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. 

Wann das Gericht sein Urteil sprechen will, war zunächst unklar.

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