Die Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin beschäftigt weiterhin die Justiz. Die Verurteilung des Angreifers zu einer Haftstrafe von 13 Jahren ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 20-jährigen Syrers hat kurz vor Ablauf der Frist Revision eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Nun landet der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH).
Das Kammergericht Berlin hatte den jungen Mann am 5. März unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Die Richter werteten die Tat als radikal-islamistisch.