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Tödliche Schleuser-Tour: Fahrer wegen Mordes verurteilt

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Flucht einer Frau nach Deutschland endet im vergangenen Sommer in Sachsen - tödlich. Sie stirbt in einem Transporter, der der Polizei davonrast. Dem Fahrer und einem Begleiter wird der Prozess gemacht.

Knapp acht Monate nach dem tödlichen Unfall eines Kleintransporters voller Flüchtlinge auf der Autobahn A17 ist der Fahrer wegen Mordes in einem Fall sowie gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen zur Höchststrafe verurteilt worden. Eine Strafkammer des Landgerichts Dresden verhängte lebenslange Haft für den 23-Jährigen, auch wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge. Für einen 25 Jahre alten Mitangeklagten, der ein Begleitfahrzeug mit Migranten gesteuert hatte, sprach sie eine Haftstrafe von drei Jahren wegen Einschleusens von Ausländern aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer aus Osteuropa gegen Geld Menschen ohne Einreise- und Aufenthaltstitel illegal nach Deutschland gebracht haben. Am 13. Juli seien sie mit zwei Fahrzeugen mit Migranten aus Tschechien unterwegs gewesen, als einer von ihnen bei Bad Gottleuba-Berggießhübel eine Streife der Bundespolizei bemerkt habe und Gas gab. Er sei in gefährlicher Fahrweise davongerast, in hohem Tempo, teils rechts und auf dem Standstreifen überholend, beschrieb der Vorsitzende Richter Herbert Pröls das Geschehen. 

Die Fahrt endete auf einem Stoppelfeld, als der Wagen an einer Stelle ohne Leitplanke von der Autobahn abkam, sich mehrmals überschlug und umkippte. Die Menschen auf der Ladefläche konnten nicht heraus. Eine 44-Jährige aus der Türkei starb noch am Unfallort, sieben Personen waren schwerstverletzt, sagte Pröls. Der Fahrer, der vorbestraft war und unter Bewährung stand, wurde festgenommen, der zweite Beschuldigten erst später - er war bis zum Ziel Dresden weiter gefahren. 

Die Strafkammer ging bei der verhängnisvollen Flucht des 23-Jährigen von einer «Verdeckungstat» aus, um eine andere Straftat, die Schleusung, zu vertuschen. «Ihm war es völlig gleichgültig, was mit den Leuten auf der Ladefläche passiert», sagte Pröls. Er habe seinem Ziel, nicht gefasst zu werden, alles untergeordnet. Ihm sei klar gewesen, dass er andernfalls, «für mehrere Jahre in Haft muss». 

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