Im Mordprozess um den Tod der neunjährigen Valeriia hat die Verteidigung ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten gefordert. Verteidiger Jörg Neuber verwies auf die Anklage, in der von krankhafter Eifersucht die Rede ist. Er habe sich an Valeriias Mutter rächen wollen, weil sie die Beziehung zum ihm beendet hatte. Eine wahnhafte Eifersuchtsstörung könne dazu geführt haben, dass sein Mandant in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe, sagte Neuber. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem Antrag nicht, nun hat das Gericht darüber zu entscheiden.
Dem Moldawier wird vorgeworfen, das aus der Ukraine stammende Kind am 3. Juni 2024 in einem Wald bei Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) ermordet zu haben. Er äußerte sich vor Gericht bisher nicht zu den Vorwürfen.