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OVG bestätigt Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Ein Abstrichstäbchen wird in einer ambulanten Corona-Test-Einrichtung gehalten. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Abstrichstäbchen wird in einer ambulanten Corona-Test-Einrichtung gehalten. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Testpflicht für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt bestätigt. Der Inhaber einer Apotheke hatte sich mit einem Eilantrag dagegen gewandt und Eingriffe in seine Berufsfreiheit und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gerügt. Dem folgte das Gericht nicht. Ein Selbsttest sei kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, teilte das OVG am Mittwoch mit. Angesichts des Infektionsgeschehens seien die Vorgaben für Betriebe auch verhältnismäßig. (Az.: 3 B 83/21)

Der Eilantrag hatte sich gegen die seit 8. März geltende Corona-Schutzverordnung gerichtet. Dort war eine wöchentliche Testpflicht vorgeschrieben. Die neue, ab 1. April gültige Verordnung sieht die Tests sogar zweimal wöchentlich vor.

OVG Bautzen

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH