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Nach 3.500-Euro-Strafe: Melanie Müller kämpft weiter gegen Hitlergruß-Verurteilung

Hitlergruß auf der Bühne: Melanie Müller legt Revision gegen Urteil ein. (Archivbild) / Foto: David Hammersen/dpa
Hitlergruß auf der Bühne: Melanie Müller legt Revision gegen Urteil ein. (Archivbild) / Foto: David Hammersen/dpa

Melanie Müller, die Schlagersängerin, hat gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig, das sie wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Drogenbesitz verurteilt hat, Revision eingelegt. Der Fall wird nun vom Oberlandesgericht Dresden geprüft.

Schlagersängerin Melanie Müller lehnt die Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes ab. Die 37-Jährige habe Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt, erklärte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Nun wird sich das Oberlandesgericht Dresden (OLG) mit dem Fall befassen.

Verurteilung durch das Landgericht Leipzig

Nach den Vorwürfen des Hitlergrußes erlitt Müller auch in der zweiten Instanz eine rechtliche Niederlage. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitz in der Vorwoche. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Das Landgericht stellte fest, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt habe. Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, begründete die Entscheidung damit, dass die Angeklagte sich zum Ende des Konzertes durch das Publikum hinreißen ließ, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (insgesamt 80.000 Euro) verhängt. In der zweiten Instanz fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, da das Landgericht die Einkünfte Müllers deutlich niedriger eingestuft hatte.

Schlagersängerin wies Vorwürfe zurück

Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger bestritten. Bei der entsprechenden Handbewegung habe es sich um eine Geste zur Anheizung des Publikums gehandelt, erklärte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe diese Armbewegung bereits bei zahlreichen Konzerten gemacht, und zwar im Zusammenhang mit dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Außerdem betonte er, dass seine Mandantin keine rechte Gesinnung habe und unpolitisch sei.

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