Schlagersängerin Melanie Müller lehnt die Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes ab. Die 37-Jährige habe Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt, erklärte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Nun wird sich das Oberlandesgericht Dresden (OLG) mit dem Fall befassen.
Verurteilung durch das Landgericht Leipzig
Nach den Vorwürfen des Hitlergrußes erlitt Müller auch in der zweiten Instanz eine rechtliche Niederlage. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitz in der Vorwoche. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Das Landgericht stellte fest, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt habe. Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, begründete die Entscheidung damit, dass die Angeklagte sich zum Ende des Konzertes durch das Publikum hinreißen ließ, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.