Weil er gewerbsmäßig mit Raubkatzen handeln will, klagt ein Dresdner gegen die sächsische Landeshauptstadt vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG). Der Kläger Leonid G. hat sich nach Informationen auf seinen Profilen in sozialen Netzwerken in der Vergangenheit in Artenschutzprojekten für Wildkatzen engagiert. Zudem hat er regelmäßig Inhalte geteilt, die sich positiv zur Haltung von Raubkatzen im Zirkus aussprechen.
Nach Angaben eines Sprechers des Oberverwaltungsgerichts hatte er bereits erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Dresden geklagt, nachdem ein Antrag zum Handel mit den exotischen Tieren bereits 2019 von der Landeshauptstadt Dresden abgelehnt worden war. Seinen Raubtierhandel will der Dresdner auch über den Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen abwickeln.
Vor dem Verwaltungsgericht im ostwestfälischen Minden hatte er bereits einen ähnlichen Rechtsstreit geführt, nachdem auch die dortigen Behörden ihm den Handel mit Raubkatzen untersagt hatten, so der Sprecher des OVG.
Medienberichten zufolge soll Leonid G. vor dem Mindener Gericht dargelegt haben, dass er Käufer und Verkäufer der Tiere über soziale Netzwerke aneinander vermitteln und zur vorübergehenden Unterbringung der Raubkatzen unter anderem einen Tierpark in Delbrück nutzen will.