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Kündigung nach Widerstand gegen rassistische Äußerungen

Kündigung nach Widerstand gegen rassistische Äußerungen
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild
Von: DieSachsen.de

Der Fall eines sächsischen Leiharbeiters, der nach Widerstand gegen rassistische Äußerungen eines festangestellten Kollegen bei BMW seinen Job verlor, beschäftigt erneut die Justiz. Das bayerische Landesarbeitsgericht verhandelt heute die Berufung der Leiharbeitsfirma. Die erste Instanz hatte die Kündigung im März für unwirksam erklärt und betont: «Ein von rassistischen Beleidigungen geprägtes Arbeitsumfeld muss ein Arbeitnehmer nicht - auch nicht im Entleiherbetrieb - hinnehmen, auch wenn sich die rassistischen Äußerungen nicht direkt gegen ihn selbst richten.»

Das Arbeitsgericht München war damals zur Überzeugung gelangt, dass die rassistischen Äußerungen gefallen waren und der Protest des Leiharbeiters der Grund für seine Kündigung war. BMW teilte dagegen mit, eine interne Untersuchung habe die rassistischen Äußerungen nicht bestätigen können und betont, für Vielfalt zu stehen. Die Leiharbeitsfirma äußert sich aktuell nicht zum Verfahren, hat in der Vergangenheit aber bestritten, dem Mann wegen seines Protests gegen rassistische Äußerungen gekündigt zu haben.

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