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Gericht: Abstandsregeln auch in Erstaufnahmeeinrichtungen

Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Die Abstandsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus müssen auch in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber eingehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch in einem Beschluss bekanntgegeben. Konkret ging es um den Fall eines Asylbewerbers, der sich mit einem anderen Mann ein vier Quadratmeter kleines Zimmer in einer Einrichtung im Landkreis Nordsachsen teilen muss. Zudem sind die Toiletten, Duschen sowie die Küche für etwa 50 Menschen vorgesehen.

Das Verwaltungsgericht hob daraufhin die Pflicht des Mannes auf, in dieser Einrichtung zu wohnen. Gerade auch in Asylbewerberunterkünften sei die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit Covid-19 zwingend notwendig, hieß es in der Begründung. Daher müsse für die Bewohner die Möglichkeit bestehen, den Mindestabstand der geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung einzuhalten. Die Landesdirektion Sachsen teilte auf Anfrage mit, dass sie den Beschluss prüfen und dann weitere Schritte einleiten werde.

Die Pflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu leben, werde in diesen Zeiten zum Gesundheitsrisiko, betonte die Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik der Linksfraktion Sachsen, Juliane Nagel. «Wir fordern die Staatsregierung auf unverzüglich alle in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Menschen - dies sind zirka 2000 - kommunal unterzubringen. Dies gebietet der Schutz der Gesundheit, der selbstverständlich auch Geflüchteten zusteht.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild