Der Bundesgerichtshof will sich am Mittwoch (9.00 Uhr) zu der Frage äußern, ob Geschäftsinhaber im Corona-Lockdown weiter die volle Miete zahlen mussten. Bei der Verhandlung im Dezember hatte sich abgezeichnet, dass Einzelhändler voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen können. Möglicherweise müssen sämtliche Fälle vor Gericht einzeln genau geprüft werden (Az. XII ZR 8/21). Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe waren der Ansicht, dass zum Beispiel mitberücksichtigt werden muss, ob der Geschäftsinhaber staatliche Hilfen oder Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bekommen hat.
Grundlage ist ein Musterfall aus Sachsen. Es geht um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die vom 19. März bis zum 19. April 2020 schließen musste und für die der Vermieter die volle Miete von rund 7850 Euro will. Das Oberlandesgericht Dresden hatte jedoch entschieden, dass Kik nur etwa die Hälfte zahlen muss. Es gehe um «weitgehende staatliche Eingriffe in das soziale und wirtschaftliche Leben aufgrund einer Pandemie». Das Risiko einer solchen Systemkrise könne nicht einer Vertragspartei allein zugewiesen werden.