Der Rechtsstreit um einen Bericht über mutmaßliche Verbindungen eines sächsischen Bauunternehmers in die rechte Szene muss vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden teils noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil der Vorinstanz auf, soweit darin zum Nachteil des klagenden Unternehmers entschieden worden war, wie ein BGH-Sprecher mitteilte. Das OLG soll nun insoweit erneut verhandeln und entscheiden.
In dem Verfahren ging es um einen Bericht, den der Verband der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) zusammen mit dem Else-Frenkel-Brunswik-Institut der Universität Leipzig veröffentlicht hatte. Darin ging es um das politische und soziale Engagement von Unternehmern in Sachsen, die der «extrem rechten Szene» nahestehen sollen. Der darin erwähnte Geschäftsführer des Bauunternehmens Hentschke Bau, Jörg Drews, zog mit seiner Firma gegen die Berichterstattung vor Gericht.