Knapp ein Jahr nach dem Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob dieses Bestand hat. Die mündliche Verhandlung verfolgten viele Zuschauer und Medienvertreter. Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun geht es im Hauptsacheverfahren um die Zukunft des Magazins. Am Mittwoch wird die Verhandlung fortgesetzt.
Worum geht es?
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von «Compact» verbunden.
In der Verbotsverfügung hieß es: «Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.» Das Medienunternehmen agitiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch «allgemein gegen das politische System».