Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 24. Juni sein Urteil zum Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» verkünden. Das gab der Vorsitzende Richter Ingo Kraft am Ende der mündlichen Verhandlung bekannt. Zwei Tage lang haben die Prozessbeteiligten sich einen Schlagabtausch geliefert dazu, ob das Verbot des Magazins gerechtfertigt ist.
Am zweiten Verhandlungstag ging es um die Deutung einzelner Aussagen. Gelten Begriffe und Passagen noch als Meinungsäußerungen und sind durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt – oder sind sie verfassungsfeindlich und stellen eine konkrete Gefährdung dar?
Eine besondere Bedeutung kommt dabei auch dem Verhältnis der «Compact»-Macher zu dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner zu, der mehrfach in dem Magazin zu Wort kam. Es sei zu klären, inwieweit die Kläger sich dessen Konzept zu eigen machten - und in welcher Form, erklärte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.