Juristischer Erfolg für das rechtsextreme Magazin «Compact»: Die Zeitschrift darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen. Die Richter in Leipzig hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese nicht «prägend». Chefredakteur Jürgen Elsässer feierte seinen Erfolg und sieht darin auch Rückenwind für die AfD.
Wie das Gericht seine Entscheidung begründet
Das Grundgesetz garantiere selbst den «Feinden der Freiheit» die Meinungs- und Pressefreiheit, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.
Ein Vereinsverbot sei mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung prägend seien, so die Richter. Insgesamt der Gesamtwürdigung hätten die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten des Medienunternehmens aber diese Schwelle nicht erreicht.