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Bundesanwaltschaft: Härtere Strafe für NSU-Helfer André E.

Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof eröffnet eine Verhandlung zum NSU-Komplex. Foto: Uli Deck/dpa
Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof eröffnet eine Verhandlung zum NSU-Komplex. Foto: Uli Deck/dpa

Zum ersten und absehbar einzigen Mal hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag im NSU-Komplex verhandelt. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe müssen das Urteil gegen Terrorhelfer André E. überprüfen. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatte den heute 42-Jährigen wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH will sein Urteil am 15. Dezember verkünden. (Az. 3 StR 441/20)

Der Bundesanwaltschaft war das Strafmaß deutlich zu wenig. Ihr Vertreter sagte vor dem BGH, E. habe die Mitglieder des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) jahrelang gekannt. Die Argumentation des OLG, wonach er erst spät von den Mord- und Anschlagsplänen vor allem auf Menschen mit ausländischen Wurzeln erfuhr, sei nicht plausibel - sondern widersprüchlich und rechtsfehlerhaft. E. hatte unter anderem Wohnmobile angemietet, mit denen die Terroristen zu Tatorten fuhren.

E. selbst fordert einen Freispruch. Verurteilt wurde er, weil er Bahncards kaufte auf seinen Namen und den seiner Frau, aber Fotos der NSU-Mitglieder Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt für die Ausstellung eingereicht hatte. Sein Verteidiger argumentierte, solche Bahncards seien entgegen der Meinung der Anklage keine «Behelfsidentitätsnachweise». Eine Bahncard alleine reiche nicht, man brauche auch etwa einen Personalausweis. Zumal nur in einem Jahr die beanstandeten Bahncards Fotos zeigten, in zwei Folgejahren nicht.

Der BGH kann das OLG-Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste in München neu über strittige Teile verhandelt werden. Alle anderen Urteile im NSU-Komplex sind rechtskräftig.

Ankündigung des BGH

BGH-Mitteilung zu Zschäpe und zwei Helfern

BGH-Beschluss vom 12. August 2021 zu Zschäpe

Urteil des OLG München vom 11. Juli 2018

Erste Mitteilung zur Verkündung (Tenor)

Zweite Mitteilung dazu (Begründung)

Dritte Mitteilung dazu (Strafzumessung)

OLG am 21. April 2020 zum schriftlichen Urteil

BGH über Verfahren in Strafsachen

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH