Die Landesdirektion Sachsen will gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig zu den Abstandsregeln in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber vorgehen. «Weil das Gericht die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen hat, suchen wir nun nach einem anderen rechtlichen Weg», sagte der Sprecher der Landesdirektion Sachsen, Holm Felber, auf Anfrage am Donnerstag.
Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch klargestellt, dass die Abstandsregel auch in den Aufnahmeeinrichtungen zu gelten haben. Es hob daraufhin die Pflicht eines Asylbewerbers auf, in dieser Einrichtung wohnen zu müssen. Der Mann hatte angegeben, dass er sich mit einem anderen Bewohner ein vier Quadratmeter kleines Zimmer in der Einrichtung im Landkreis Nordsachsen teilen müsse. Zudem seien die Toiletten, Duschen sowie die Küche für etwa 50 Menschen vorgesehen.
Die Landesdirektion wies diese Behauptungen zurück. «Jeder Bewohner hat mindestens sechs Quadratmeter Fläche für sich», erläuterte Felber. Zudem habe es nach dem Inkrafttreten der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung einige Änderungen gegeben. So wurden Familien zusammengelegt und das Essen nicht mehr im Saal, sondern in den Zimmern ausgegeben. «Unsere Stellungnahme kam allerdings nach der vorgegebenen Frist beim Verwaltungsgericht an», erläuterte Felber.