Die Linken im Sächsischen Landtag halten den von der AfD eingebrachten Antrag zu einem Corona-Untersuchungsausschuss für unzulässig. Die AfD habe als Minderheit zwar das Recht, einen solchen Ausschuss einzusetzen, erklärte der Abgeordnete Rico Gebhardt. «Sie hat aber keinen Anspruch darauf, diesem Ausschuss rechtswidrige Aufträge zu erteilen.»
Nach dem Willen der AfD solle der U-Ausschuss vor allem Rechtsfragen klären, etwa ob Maßnahmen unverhältnismäßig, rechtlich unzulässig oder gar verfassungswidrig waren, sagte Gebhardt. «Das kann und darf ein Untersuchungsausschuss nicht, sondern das ist Aufgabe der Gerichte. Damit zeigt die AfD, dass sie eigentlich ein Tribunal will.»
Die AfD hatte den bereits eingereichten Antrag am Dienstag öffentlich gemacht. Er soll die Arbeit der sächsischen Regierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Zeitraum von 2019 bis 2024 kritisch prüfen. AfD-Fraktionschef Jörg Urban hatte der Regierung bereits vorab «schwerwiegende Grundrechtsverletzungen» bescheinigt.