Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern hat eine Klage gegen eine im Corona-Lockdown erlassene Verordnung für ein Einreiseverbot und eine damit verbundene Ausreisepflicht abgewiesen. Damit folgte der Senat nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung am Dienstagabend der Argumentation der Landesregierung. Die Klage richtete sich gegen entsprechenden Paragrafen in zwei Corona-Verordnungen von 2020 und 2021. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, wie Antragsteller und Antragsgeger übereinstimmend mitteilten.
Der Antragsteller, der in Leipzig seinen Erst- und in Groß Schwansee (Kreis Nordwestmecklenburg) einen Zweitwohnsitz hat, war mit seiner Familie im Frühjahr 2020 von der Ausreisepflicht betroffen, obwohl er vor Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung «legal» ins Land gereist war. Er bezeichnete die längst außer Kraft gesetzten Regelungen am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung als rechtswidrig und unverhältnismäßig.
Er sei damals in seinen Eigentumsrechten eingeschränkt worden und habe sein Grundstück zeitweise vollumfänglich nicht nutzen können. Er habe viel Verständnis für die Corona-Schutzmaßnahmen. «Dass man aus seinem eigenen Haus ausreisen muss, dafür habe ich kein Verständnis», sagte der Kläger.