Sachsen will in seiner neuen Corona-Verordnung ab Anfang April bei Basisschutzmaßnahmen bleiben. Regeln wie die Maskenpflicht in Innenräumen oder G-Regelungen sollen dann wegfallen. Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag bei seinen Eckpunkten für die neue Verordnung nach dem 2. April verständigt. Am Dienstag sorgte zunächst ein Vorstoß des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) für Aufregung. Laut Medienberichten hatte er nach dem Auslaufen der derzeitigen Schutzmaßnahmen eine Hotspot-Regelung für den gesamten Freistaat und nicht nur für einzelne Regionen angestrebt.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz fallen ab dem 3. April die Corona-Regeln weitgehend weg. Als Basis-Schutzmaßnahmen soll dann noch etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in Krankenhäusern möglich sein. In sogenannten Hotspots dürfen auch strengere, lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn der Landtag dies beschließt.
Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung sollen ab Anfang April im Gesundheits- und Sozialwesen die FFP-2-Maskenpflicht sowie die Testpflicht bestehen bleiben. In Schulen soll weiter getestet werden, hier fällt das Masken-Tragen aber weg. Für welche anderen Maßnahmen es nur eine «dringende Empfehlung» geben soll, will das Kabinett noch bis zur Beschlussfassung in der kommenden Woche festlegen.