Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot eines Vereins als Teilorganisation der Salafisten-Vereinigung Ansaar International für rechtswidrig erklärt. Die Verbindungen zwischen WorldWide Resistance-Help (WWR-Help) und Ansaar seien 2019 beendet worden, nachdem Banken entsprechende Konten gekündigt hatten, erläuterte der 6. Senat seine Entscheidung am Freitag in Leipzig. Daher sei WWR-Help nicht als Teilorganisation von Ansaar anzusehen. Damit hatte das Bundesinnenministerium sein 2021 ausgesprochenes Verbot von WWR-Help begründet.
Dagegen bestätigten die Richter das Verbot des Somalischen Komitees Information und Beratung (SKIB). Die Aktivitäten dieses Vereins seien von Ansaar geprägt und kontrolliert worden, hieß es in der Begründung. Daher sei SKIB als Teilorganisation von Ansaar anzusehen und die Verbotsverfügung rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in beiden Fällen lediglich zu prüfen, ob die Vereine Teilorganisationen von Ansaar sind - und nicht, ob Verbotsgründe bestehen.