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Landtag beschließt Gesetz zur Hilfe für Gewaltopfer

Landtag beschließt Gesetz zur Hilfe für Gewaltopfer
Der Sächsische Landtag hat ein Gewaltschutzgesetz verabschiedet. / Foto: Katharina Kausche/dpa
From: Sachsen News
Sachsen will den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ausbauen. Ein neues Gesetz gilt auch für Männer, die zum Opfer werden.

Opfer häuslicher Gewalt sollen in Sachsen künftig besser betreut und geschützt werden. Das sieht das vom Landtag beschlossene Gewalthilfegesetz vor. Der Freistaat setzt damit Vorgaben des Bundes um. Der Bund hatte mit dem 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz erstmals einen gesetzlichen Rahmen zur Schaffung eines verlässlichen Hilfesystems etabliert. Diese Aufgabe überträgt das Bundesgesetz auf die Länder. 

Ab 2032 gilt in Deutschland ein bundesweiter, einklagbarer Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für betroffene Frauen und Kinder. Sachsen regelt das für alle Menschen. Ziel ist ein ausreichendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten. Die Kosten trägt der Freistaat.

Fälle von häuslicher Gewalt nehmen zu 

Sozialministerin Petra Köpping (SPD) verwies darauf, dass im vergangenen Jahr 11.351 Menschen Opfer häuslicher Gewalt in Sachsen wurden – vier Prozent mehr als im Jahr zuvor. «Und das sind nur die bekannten Fälle.» Hinter verschlossenen Türen sei ein viel größeres Leid. «Diesen Menschen zu helfen, das ist unsere Aufgabe, denn diese Gewalt ist ein Problem für uns alle, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft.»

Laut Statistik sind dreimal so viele Frauen wie Männer von häuslicher Gewalt betroffen. Sachsen hatte sein Gewalthilfesystem zuletzt ausgebaut. Dennoch gebe es bei weitem noch nicht genügend Angebote, hieß es. Inzwischen stehen 206 Plätze in 17 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen zur Verfügung. Dazu kommen 14 Plätze in Schutzeinrichtungen für Männer. Laut internationalen Vorgaben müsste Sachsen bei seiner Einwohnerzahl gut 400 Plätze vorhalten.

Sachsen möchte Schutzplätze schrittweise ausbauen 

«Gewalt trifft Menschen dort, wo sie sich am sichersten fühlen sollten. Wir schauen nicht weg, sondern stellen das Schutznetz lückenlos auf. Bis 2031 stocken wir die Schutzplätze im Freistaat schrittweise auf 275 auf», kündigte CDU-Sozialpolitikerin Daniela Kuge an. Hilfsangebote seien für alle Betroffenen und auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich. 

«Überdies etablieren wir ein Schutzzentrum für Opfer von Menschenhandel in Chemnitz und eine spezialisierte Täterberatung in Ostsachsen, um Gewalt direkt an der Wurzel zu bekämpfen», sagte Kuge. Sachsen gehe bei wesentlichen Punkten sogar über die Vorgaben des Bundes hinaus. 

Sachsen übernimmt Kosten für «vertrauliche Spurensicherung»

Laut Kuge übernimmt Sachsen auch die Kosten für die «vertrauliche Spurensicherung» vollständig. Bei der «vertraulichen Spurensicherung» sichert medizinisches Personal bei den Opfern Beweise wie DNA-Spuren oder Verletzungen, ohne dass Betroffene unmittelbar eine Anzeige erstatten müssen. Die Daten werden unter einem Decknamen gespeichert und ein Jahr lang aufbewahrt. Eine solche Untersuchung kann noch bis vier Tage nach der Tat erfolgen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband lobte das sächsische Gesetz im bundesweiten Vergleich als fortschrittlich. «Allein im Jahr 2025 mussten über 300 hilfesuchende Frauen von Schutzeinrichtungen aufgrund von Vollbelegung abgewiesen werden», hieß es. Sachsen gehe mit dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um Kapazitäten zu erweitern. «Damit darf das Thema aber nicht erledigt sein.» Man erwarte, dass betroffene Personen schnell Hilfe erhalten können.

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